Hinweisgeberschutz

Hinweisgebersystem

 

 

 
HINWEISGEBERSCHUTZ

Gesetze, Regeln und interne Vorgaben einzuhalten hat für den Volkswagen Konzern höchste Priorität. Das gilt selbstverständlich auch für die LOGPAY. Denn nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden.

Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben. Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie ihrer Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche Schwere Regelverstöße hinzuweisen. Auch auf entsprechende Hinweise von Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten legen wir Wert. Hinweise an das Hinweisgebersystem können jederzeit und in jeder Sprache abgegeben werden.

 

DAS HINWEISGEBERSYSTEM

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat im Volkswagen Konzern oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von  möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb betreibt das Zentrale Aufklärungs-Office ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem. Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern  keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von   Hinweisgeber und allen Personen, die zu Untersuchungen im Volkswagen Konzern beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung,  bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und  geschützten Verfahren verarbeitet.

Sie haben ein Anliegen oder Feedback bezüglich eines Produkts oder einer Dienstleistung der LOGPAY?

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.

Wie bearbeitet Volkswagen Ihren Hinweis?

Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office die Untersuchungsergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt. 

Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

Finden Sie weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns hier.

*Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Wenn Sie dazu bereit sind, aber dennoch Ihre Anonymität gegenüber dem Unternehmen gewahrt wissen möchten, nutzen Sie den geschützten Online-Meldekanal des Volkswagen Konzerns oder nehmen Sie Kontakt zu den Ombudsleute auf.

HGS

HINWEISE ABGEBEN - 
ABER RICHTIG!

Damit Ihr Hinweis, den Sie an das Zentrale Aufklärungs-Office richten, angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: WER? WAS? WANN? WIE? WO?

Bitte achten Sie als Hinweisgeber darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Sie dazu bereit sind, aber dennoch Ihre Anonymität gegenüber dem Unternehmen gewahrt wissen möchten, können Sie den Kontakt über die Ombudsleute nutzen. Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.


HINWEISE ABGEBEN - ABER WO?

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code od Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfungund - falls notwendig - Reaktion unseres Unternehmens erfordern. 

24/7 HOTLINE

Sie können Hinweise rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben: +800 444 46300*.  

Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen: +49 5361 946300.

ONLINE MELDEKANAL

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform BKMS in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt.

Wichtiger Hinweis: Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Zentrale Aufklärungs-Office auch in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.

ZENTRALES AUFKLÄRUNGSBÜRO DER VOLKSWAGEN AG

E-Mail: io@volkswagen.de

Postadresse: 
Zentrales Aufklärungsbüro
Postfach 1717
38436 Wolfsburg (Innenstadt) 

Persönlich:
Zentrales Aufklärungsbüro
Porschestraße 1
38436 Wolfsburg (Innenstadt)   

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über io@volkswagen.de.


OMBUDSLEUTE DES
VOLKSWAGEN KONZERNS

Der Volkswagen Konzern hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeber*innen – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden. Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link: 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG HINWEISGEBERSYSTEM

Nachfolgend gelangen Sie über den unten stehenden Link zur Datenschutzerklärung, des beschriebenen Hinweisgebersystems des Volkswagenkonzerns, für die Abgabe von Meldungen. 

 

Haben Sie weitere Fragen?

Fragen hinsichtlich des Hinweisgebersystems bei LOGPAY beantwortet auch gern unser Compliance Officer per E-Mail unter compliance@logpay.de.

Der unparteiische Compliance Officer informiert und kommuniziert das Hinweisgebersystem vor Ort, indem er die Verbindung der LOGPAY zum Zentralen Aufklärungs-Office ist. Es stehen Ihnen aber auch die qualifizierten und erfahrenen Kollegen des Zentralen Aufklärungs-Office zur Verfügung. Darüber hinaus wird der unparteiische Compliance Officer auch dafür sorgen, dass die LOGPAY die gesetzlichen Vorgaben zum Hinweisgebersystem einhält.